Das wachsende Lexikon
 

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Versicherungen und Vermögen. Sollten Sie einen  Begriff suchen, den wir noch nicht aufgenommen haben, bitten wir um eine kurze Nachrichten: Wir werden Sie dann persönlich informieren und den Suchbegriff in das Lexikon aufnehmen.

Arbeits-/Berufsunfall

Unter einem Arbeitsunfall versteht man einen Unfall während der Arbeit bzw. auf dem direkten Hin- oder Heimweg ohne Zwischenstopp. In diesem Fall schützen Sie sowohl die gesetzliche als auch private Unfallversicherungen.

Berufsunfähigkeit

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bekommen Sie eine Leistung, wenn Sie zuvor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Sind Sie allerdings nach einem Unfall weiterhin arbeitsfähig (z.B. Bürokraft nach dem Verlust eines Beines), so leistet nur die Unfallversicherung.

Bonus-Malus

Das Bonus-Malus-System der Kfz-Haftpflichtversicherung bestimmt die Höhe Ihrer Prämie. Wenn Sie erstmalig ein KFZ auf Ihren Namen anmelden, beginnen Sie in der Grundstufe 9 und zahlen 100% der Prämie. Jedes unfallfreie Jahr führt um eine Stufe Richtung Bonus. In Bonusstufe 0 bezahlen Sie nur 50% der Prämie. Ein Schadensfall führt um 3 Stufen in Richtung Malus und verteuert damit Ihre Versicherung.

Bündelversicherung

Mehrere Sparten sind in einer Polizze zusammen versichert. Jede dieser Sparten hat eigene Bedingungen und ist ein rechtlich selbstständiger Vertrag.

Dauerrabatt

Für langjährige Versicherungsverträge wird häufig ein Prämiennachlass gewährt (sog. „Dauerrabatt“). Wird der Vertrag vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt, muss der vereinbarte Dauerrabatt für die in Anspruch genommenen versicherten Jahre anteilig zurückgezahlt werden.

Deckung

Die Deckung definiert durch eine genaue Umschreibung der versicherten Risiken, welche Schäden und Ereignisse durch Ihre Polizze versichert sind.

Deckungskapital

Unter Deckungskapital versteht man das bislang aufgebaute Guthaben des Versicherten in einer privaten Rentenversicherung oder einer Kapitallebensversicherung.

Elementarschaden

Elementarschäden sind Schäden, die durch die so genannten „Elementarereignisse“ wie Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Felssturz, Lawine, Schneedruck, Steinschlag oder Erdrutsch entstehen.

Erlebensversicherung

Die Versicherungssumme wird fällig, wenn die versicherte Person den Ablauf der Versicherung erlebt. Bei vorzeitigem Ableben der versicherten Person kommt es zu einer anteilsmäßigen Auszahlung der Versicherungssumme (Prämienrückerstattung). Diese Vertragsform eignet sich zum Ansparen mittels Lebensversicherung auf ein zeitlich bestimmtes Ziel (auch für einen bestimmten Zweck). Sie bietet jedoch nur einen eingeschränkten Ablebensschutz.

Erstes Risiko

Wird etwas auf „erstes Risiko“ versichert, so wird eine mögliche Unterversicherung nicht geltend gemacht. Jeder auf „erstes Risiko“ versicherte Schaden wird voll vergütet, maximal bis zur Höhe des festgesetzten Betrags.

Er- und Ablebenschutz

Diese Vertragsform verbindet den Gedanken der Absicherung der Familie mit jenem der eigenen Altersversorgung. Der Zeitpunkt der Auszahlung kann vom Versicherungskunden selbst bestimmt werden (z.B. Beginn der Pensionszeit). Eignet sich auch zur Absicherung von Verbindlichkeiten (Kredite, Hypotheken).

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Höhe der Leistungen dieser Lebensversicherung hängt in erster Linie von der Wertentwicklung der in einem Fonds zusammengefassten Vermögensanlagen ab. Der Versicherungsnehmer ist gleichermaßen am Gewinn und am Verlust dieser Vermögensanlage beteiligt.

Garagenrisiko

Wer im Winter sein Motorradkennzeichen bei der Kfz-Anmeldestelle hinterlegt, spart Kosten für Steuer und Versicherung. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass die Kaskoversicherung nicht auch vollständig stillgelegt wird. Zumindest ein Versicherungsschutz für Diebstahl und Vandalismus in der Garage sollte aufrecht bleiben. Vereinbaren Sie statt der Hinterlegung einen Winternachlass, so ist die Kaskoversicherung bei Zurich von November bis Februar automatisch auf dieses Garagenrisiko beschränkt.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe dient zur Bemessung der körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität) nach Unfällen. Die Einstufung geschieht mittels ärztlichem Gutachten. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der Sehkraft beider Augen handelt es sich um eine 100%ige Invalidität, ein Bein macht hingegen 70% aus, ein Zeigefinger 10%. Je nach Invaliditätsgrad berechnet sich dann die Entschädigungsleistung der Unfallversicherung.

Grobe Fahrlässigkeit

Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, sind im Normalfall durch Versicherungen nicht gedeckt, außer es gibt eine diesbezügliche Zusatzvereinbarung bzw. es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung. Ob jemand grob fahrlässig gehandelt hat, ist nicht immer so einfach festzustellen. Grundsätzlich können Sie sich aber an diese Regel halten: Wenn die Person weiß, dass aufgrund Ihrer Handlung höchstwahrscheinlich etwas passiert, und sie trotzdem so handelt. Dies ist z.B. beim Fahren mit Sommerreifen auf einer Schneefahrbahn der Fall.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung zum Schutz gegen das Risiko, finanziell haftbar gemacht zu werden, falls man einer anderen Person Schaden zufügt.

Hauptfälligkeit

Zur Hauptfälligkeit läuft das Versicherungsjahr ab. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Folgeprämie fällig.

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt ist ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares und nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt des Betroffenen nicht abgewendet werden kann.

Invalidität

Invalidität steht für eine körperliche Beeinträchtigung (Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Körperteils). Fehlt Ihnen z.B. ein Bein, so sind Sie zu 70% invalid. Die Leistung der Unfallversicherung richtet sich nach dem Grad der Invalidität.

Kapitalgarantie

Durch die Kapitalsicherung erhalten Sie als minimale Auszahlung das investierte Kapital. Das investierte Kapital entspricht der eingezahlten Prämie abzüglich Versicherungssteuer, Abschluss- und Verwaltungskosten, Risikoprämien und Zusatzversicherungsprämienanteile sowie alle Auszahlungen während der Laufzeit des Versicherungsvertrages aus dem Fondsvermögen an Sie.

Kasko

Eine Kaskoversicherung leistet bei Schäden am versicherten Fahrzeug und ergänzt damit die Haftpflichtversicherung, die Schäden übernimmt, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden.

Kfz-Haftpflicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Wer ein Auto oder Motorrad fährt, muss versichert sein, sonst wird das Fahrzeug nicht zugelassen. Sie können sich aber aussuchen, wo Sie versichert sein möchten. Die Versicherung übernimmt Schäden, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung übernimmt hauptsächlich Spitals-, Arzt- und Medikamentenkosten sowie die Lohnfortzahlung. Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr (vielleicht noch abgesehen vom Krankengeld).

Leichte Fahrlässigkeit

Leichte Fahrlässigkeit ist sowohl bei Sachversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherung als auch bei der Lebensversicherung versichert. Bei leichter Fahrlässigkeit handelt es sich um Fehler, die jedem durchschnittlich sorgfältigen Menschen passieren können.

Neuwert(ersatz)

Schadenersatz zum Neuwert bedeutet, dass der aktuelle Kaufpreis herangezogen wird. Gibt es das Produkt nicht mehr, so wird der Anschaffungspreis eines gleichartigen neuen Gegenstandes verwendet. Preisnachlässe bleiben unberücksichtigt.

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Vorgaben, die der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherer erfüllen muss. Die Einhaltung ist Voraussetzung für die Erhaltung des Anspruches (z.B. Tür abschließen bei der Haushaltsversicherung). Es gibt gesetzliche Obliegenheiten (z.B. Schadenminderungspflicht) und vertragliche Obliegenheiten (z.B. in der Autohaftpflicht: nicht alkoholisiert lenken).

Polizze

Die Polizze ist Ihr Versicherungsdokument und gilt als Beweis, dass Sie eine Versicherung abgeschlossen haben.

Prämie

Die Versicherungsprämie ist der Betrag, den Sie als Gegenleistung für den Versicherungsschutz an den Versicherer zahlen.

Prämienfreistellungswert

Der Prämienfreistellungswert ist die verringerte Versicherungssumme, die sich infolge bei vorzeitiger Einstellung der Prämienzahlung und Umwandlung des Vertrages in eine prämienfreie Versicherung ergibt.

Privathaftpflicht

Fügen Sie jemand anderem einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu, so haften Sie mit Ihrem gesamten derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und kommt für Schäden auf, die Sie als versicherte Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens verursachen. Die Privathaftpflicht ist üblicherweise in der Haushaltsversicherung enthalten.

Prognostizierte Ablaufleistung

Die prognostizierte Ablaufleistung besteht aus der vereinbarten garantierten Versicherungssumme für den Erlebensfall und der Summe, der Ihrem Vertrag zugewiesenen Überschüsse (Überschussanteile), die die garantierten Versicherungsleistungen im Erlebensfall erhöhen.

Daher bezeichnet die prognostizierte Ablaufleistung jenen Betrag, der der Versicherungsnehmerin/dem Versicherungsnehmer im Erlebensfall zum vereinbarten Ende der Laufzeit ausbezahlt wird. Die Besonderheit besteht daran, dass die Ablaufleistung bei Vertragsabschluss lediglich prognostiziert werden kann und Zahlenangaben dazu daher unverbindlich sind. Dies ist auf die Überschussanteile (Gewinnbeteiligung) zurückzuführen, deren Wertentwicklung eine Hochrechnung der aktuell erzielten Gewinnbeteiligung ist, kann diese nicht hundertprozentig vorausgesagt werden kann, da sie vor allem von der Entwicklung der Zinsmärkte sowie dem künftigen Risiko- und Kostenverlauf abhängig ist.

Progressionsstaffel

Die Progressionsstaffel ist vom Versicherer festgelegt und gibt an, bei welchem Invaliditätsgrad (Grad der körperlichen Beeinträchtigung) die Unfallversicherung wie viel Geld ausbezahlt.

Regress

Wenn ein Schaden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurde, kann eine Versicherung, die zur Zahlung verpflichtet ist, vom Schadenverursacher die Leistung zurückfordern (Regress nehmen). Die Versicherung bezahlt Ihnen den entstandenen Schaden also, fordert die erbrachte Leistung jedoch vom Verursacher zurück. Eine Regressforderung ist auch möglich, wenn dem Verursacher des Schadens die entsprechende Versicherungsdeckung fehlt.

Rentenversicherung

Mit der Rentenversicherung sorgen Sie für Ihre Pension vor. Bei Fälligkeit des Vertrages erhalten Sie eine Rente ausgezahlt. Die Dauer der Rentenzahlung kann individuell vereinbart werden. Bei Wahl einer lebenslangen Rente wird diese bis zum Ableben der versicherten Person periodisch ausbezahlt. Auch dann noch, wenn das angesparte Kapital aus dem Versicherungsvertrag bereits aufgebraucht ist.

Risikoversicherung

Die Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person während der Laufzeit fällig. Für den Erlebensfall sind in der Regel keine Leistungen vorgesehen.

Rückkaufswert

Der Rückkaufswert ist die Leistung des Versicherers, wenn der Vertrag vorzeitig - vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit - gekündigt ("rückgekauft") wird.

Schaden

Schaden ist jeder Nachteil, den eine Person an einem Rechtsgut erleidet. Dazu gehören Schäden an Vermögen, Verletzung am Leib, Freiheit und Ehre. Auch entgangener Gewinn ist Schaden.

Schadenersatzpflicht

Schadenersatz hat zu leisten, wer einer anderen Person einen Schaden absichtlich oder fahrlässig zufügt. Es muss dem Schädiger vorgeworfen werden können, dass der Schaden nicht entstanden wäre, wenn er pflichtgemäß gehandelt hätte.

Selbstbehalt

Vereinbaren Sie beim Versicherungsabschluss einen Selbstbehalt, so reduziert sich Ihre Prämie. Im Schadensfall zahlt der Versicherer dann nur jenen Betrag, der den Selbstbehalt übersteigt.

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung versichert Schäden aufgrund von Naturgewalten und Ereignissen, auf die man selbst keinen Einfluss hat (zum Beispiel Blitzschlag, Überschwemmung, Brand, Diebstahl oder Kollisionen mit Haarwild).

Unbenannte Gefahren

Die Teilkaskoversicherung versichert Schäden aufgrund von Naturgewalten und Ereignissen, auf die man selbst keinen Einfluss hat (zum Beispiel Blitzschlag, Überschwemmung, Brand, Diebstahl oder Kollisionen mit Haarwild).

Unbenannte Gefahren sind nicht ausdrücklich in den regulären oder erweiterten Deckungsschutz einbezogene Ereignisse, die unvorhergesehen von außen auf die versicherte Sache einwirken. Dies kann beispielsweise ein Kran sein, der vom Nachbargrundstück auf ein versichertes Gebäude kippt.

Unfall

Ein Unfall definiert sich im Rahmen der Unfallversicherung folgendermaßen: Die versicherte Person erleidet durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung. D.h. das Ereignis muss so rasch eingetreten sein, dass eine Abwehr nicht mehr möglich war. Krankheiten sind ausgeschlossen. Kinderlähmung, durch Unfall verursachter Wundstarrkrampf oder Tollwut sowie Infektionen durch Tierstiche und –bisse sind jedoch im Versicherungsumfang enthalten. Der Begriff „unfreiwillig“ schließt den Vorsatz aus, Selbstverstümmelung und Selbstmord sind demnach nicht versichert.

Unterversicherung

Bei Versicherungsabschluss wird die Versicherungssumme festgelegt (bei der Haushaltsversicherung der aktuelle Wert des Wohnungsinhalts). Im Laufe der Jahre kann sich dieser Wert z.B. durch Neuanschaffungen, Zu- und Umbauten erhöhen. Wird die Versicherungssumme (damit auch die Prämie) der Wertsteigerung nicht angepasst, so besteht eine Unterversicherung und im Schadensfall wird nur ein Teilschaden ersetzt. Wenn der tatsächliche Wert Ihres Wohnungsinhaltes 60.000 Euro beträgt, als Versicherungssumme aber nur 30.000 Euro, also die Hälfte, vereinbart ist, so wird in jedem Schadensfall nur die Hälfte des Schadens ersetzt. Deshalb sollten Sie Ihre alten Versicherungsverträge überprüfen und gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen lassen.

Versicherte/r

Ist bei der Ablebensversicherung jene Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen ist. Sie besitzt keine unmittelbaren Rechte aus dem Vertrag. Ihre Einwilligung zum Vertrag ist, neben der Auskunft über ihren Gesundheitszustand, durch Unterschrift am Antrag erforderlich.

Versicherungsnehmer/Versicherungsnehmerin

Ist jene Person, welche die Versicherung beantragt (Antragsteller/Antragstellerin). VersicherungsnehmerInnen besitzen alle Rechte aus dem Vertrag, z.B. Bezugsrechtsänderungen, Kündigung, etc. aber auch Pflichten, insbesondere die Verpflichtung zur Prämienzahlung.

Versicherungssumme

Das ist die vertraglich garantierte Summe, die im Leistungsfall fällig wird.

Versicherungstarif

Ein Versicherungstarif beschreibt die Konditionen (Kalkulationsgrundlagen, Ausgestaltung der Versicherungsdeckung) einer bestimmten Gruppe von gleichartigen Versicherungsverträgen (Risikogruppe).

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden, wenn das eigene Fahrzeug oder einzelne Fahrzeugteile beschädigt oder zerstört werden beziehungsweise abhanden kommen. Auch bei mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen tritt diese Deckung ein. Zusätzlich sind sämtliche Leistungen der Teilkaskoversicherung enthalten.

Wiederbeschaffungswert

Der Versicherer leistet den Beitrag, der aufgewendet werden muss, um eine versicherte Sache gleicher Art im gleichen Abnützungszustand zur Zeit des Versicherungsfalles wiederzubeschaffen.

Wechselkennzeichen

Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge derselben Art (z.B. Kraftrad, Kraftwagen) verwendet werden, darf zur selben Zeit aber nur einem der Fahrzeuge geführt werden. Die Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Auf der Versicherungsbestätigung müssen alle Kfz vermerkt sein. Jedes Fahrzeug muss gesondert zugelassen werden.

Zeitwert

Der Zeitwert ist der Wiederbeschaffungspreis am Tag des Schadens abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnützung.

Zulassung

Um ein Kfz verwenden zu dürfen, muss es zuerst behördlich registriert werden (Zulassung). Dafür brauchen Sie eine Bestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Kfz-Zulassungen werden seit ein paar Jahren von den Versicherungen durchgeführt. Befindet sich keine Zulassungsstelle der Versicherung in Ihrer Nähe, können Sie mit Ihrer Versicherungsbestätigung auch zu einer anderen Zulassungsstelle im Bezirk Ihres Hauptwohnsitzes gehen. Dort erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung und ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument. Nach Entrichtung der Gebühren bekommen Sie direkt bei der Zulassungsstelle die Kennzeichentafeln und die Begutachtungsplakette.

Zusatzversicherung

Diese Deckungserweiterung ergänzt einen bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Hauptvertrag um Zusatzleistungen. Zusatzversicherungen gibt es für unterschiedliche Bereiche, daher können Sie mehrere miteinander kombinieren: zum Beispiel eine Er- und Ablebensversicherung mit einer Unfalltodzusatz- und Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Unser Team ist gerne für Sie da:
Zu den Geschäftszeiten selbstverständlich
per Telefon, aber auch online unter
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Hier können Sie beispielsweise Änderungen
oder Schäden rund um die Uhr melden.

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T: +43.6232.27570
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FB Nr. 222243d LG Wels • GISA Nr. 17192873 • GISA Nr. 17193344 • ÖVT-Reg. Nr. 2092

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